Verbotene Stoffe in Hunde- und Katzenfutter: Vorschriften bei der Herstellung von Tiernahrung
Als Hersteller und Inverkehrbringer von Hunde- und Katenzfutter stehen Sie in einer besonderen Verantwortung wahrheitsgetreue, klare und verständliche Angaben über die analytischen Bestandteile Ihres Futters zu machen. Zum einen, weil diese gesetzlichen Regelungen unterliegen, zum anderen, um der wachsenden Nachfrage nach Transparenz und Qualität der Endverbraucher nachzukommen.
Und ja, das kann herausfordernd sein. Beispielsweise wenn es um die Kennzeichnung von unerwünschten und verbotenen Stoffen- und Zusatzstoffen in der Tiernahrung geht. Und vielleicht gerade, wenn Sie planen ein Tierfutter auf den Markt zu bringen und sich erst einmal einen Überblick über die Gegebenheiten verschaffen müssen. Für einen besseren Überblick trägt dieser Artikel bei.
Die Verantwortung der Tierfutterhersteller und Inverkehrbringer bei der Deklaration
Als Tierfutterhersteller und Inverkehrbringer gilt es Vorschriften und Verbote zu beachten und umfangreiche Kontroll- und Kennzeichnungspflichten einzuhalten, die sich zum einen aus der EG- Verordnung Nr. 767/2009 ergeben, zum anderen aus dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Ein wichtiger Punkt dabei ist die Einhaltung des Verbots der Verwertung von verbotenen Stoffen sowie die Kennzeichnungspflicht unerwünschter Stoffe- oder Zusatzstoffe. Hier muss nachgewiesen werden, dass bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.
Verbotene Materialien in Tierfutter
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Materialien, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung verboten sind:
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Kot, Urin sowie durch Entleerung oder Entfernung abgetrennter Inhalt des Verdauungstraktes, unabhängig von jeglicher Art der Verarbeitung oder Beimischung,
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mit Gerbstoffen behandelte Häute einschließlich deren Abfälle,
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mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial sowie jegliche daraus gewonnene Nebenerzeugnisse,
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mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz einschließlich Sägemehl und sonstiges aus Holz gewonnenes Material,
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alle Abfälle, die in den verschiedenen Phasen der Behandlung von kommunalem, häuslichem oder industriellem Abwasser über die Behandlung von kommunalem Abwasser gewonnen wurden,
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fester Siedlungsmüll, wie z. B. Hausmüll,
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Verpackung und Verpackungsteile von Erzeugnissen der Agro-Lebensmittelindustrie.
Unerwünschte Stoffe- oder Zusatzstoffe im Tierfutter und warum Grenzwerte notwendig sind
Die Entwicklung von Futtermitteln erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte für unerwünschte Inhaltsstoffe. Diese Vorschriften sind in verschiedenen europäischen Rechtsverordnungen festgelegt, die regelmäßig aktualisiert werden, um die Sicherheit der Tiere und die Qualität der Produkte zu gewährleisten.
Zum Beispiel in der Richtlinie 2002/32/EG, die unerwünschte Stoffe in Tierfutter behandelt und Bestimmungen zur Kennzeichnung von Futtermitteln hinsichtlich ihres Gehalts an unerwünschten Stoffen oder Zusatzstoffen enthält. Beispielsweise sind dort Grenzwerte für Theobromin, Quecksilber, Dioxine und viele mehr festgelegt.
Als Beispiel: Der Quecksilbergehalt darf bei Mischfuttermitteln für Hunde und Katzen nicht über 0,3 mg/kg (bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) liegen.
Beispiel: Leinsamen und Senföl
Im Gegensatz zu Quecksilber klingen Leinsamen und Senföl beim ersten Lesen erst einmal harmlos. Aber Leinsamen sind tatsächlich ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit der Einhaltung von Grenzwerten. Leinsamen enthält natürlicherweise Cyanogene Glykoside, die im Körper in Blausäure umgewandelt werden können. Die Europäische Union hat daher in der Verordnung (EG) Nr. 574/2011 Grenzwerte für Blausäure in Futtermitteln festgelegt.
Auch Senföl darf nur bis zu einem bestimmten Grenzwert in Tierfutter beigemischt werden. In vielen Gemüsesorten enthalten wie Radieschen, Rucola und Kohlgemüse wie Brokkoli und Weißkohl ist Senföl reich an Senfölglykosiden. Ihr übermäßiger Verzehr kann zu Verdauungsproblemen bei Hund und Katze führen.
Wo Sie die richtigen Verordnungen für Hunde- und Katzenfutter finden
Das Internet kann eine wertvolle Ressource sein, um die richtige Verordnung zu finden. So bietet die offizielle Website der Europäischen Union, EUR-Lex, Zugang zu allen EU-Rechtsvorschriften. Zudem stellen nationale Behörden und Branchenverbände oft hilfreiche Informationen und Leitfäden auf ihren Websites. Zur Verfügung. Einiges an Recherchearbeit ist hier nötig, aber unerlässlich.
Ihre Verantwortung als Tierfutterhersteller
Es ist essenziell für Futtermittelunternehmen, die aktuellen Rechtsvorschriften genau zu kennen und einzuhalten. Vor allem auch in Bezug auf verbotene und unerwünschte Stoffe. Das gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, sondern schützt auch die Gesundheit der Tiere und fördert das Vertrauen der Verbraucher in Ihre Produkte.
Mit Durchblick durch die Vorschriften in der Tiernahrungs-Herstellung
Zugegeben, hier alles richtig zu machen kann herausfordernd sein. Als Fachtierärztin mit über zehnjähriger Erfahrung und Praxis in der Produktentwicklung unterstütze ich Sie gerne bei der rechtlich korrekten Deklaration Ihres Hunde- oder Katzenfutters. So dass Sie die richtigen Informationen finden und Ihre Recherche zielgerichtet vorzunehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Qualitätssicherung in der Futtermittelindustrie zu verbessern und für unsere vierbeinigen Freunde hochwertige Produkte zu gewährleisten! Für ein Mehr an Qualität und Sicherheit bei Hunde- und Katzennahrung.
Lassen Sie uns in Kontakt kommen.
Dr. Melanie Thes
Fachtierärztin für Tierernährung & Diätetik & externe Fachberaterin für Futtermittelunternehmen
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