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Auf dem Teller unserer pelzigen Freunde: Die essenzielle Rolle korrekter Kennzeichnungen und Werbeaussagen bei Tierfuttermitteln.

Als Tierfutterhersteller und Inverkehrbringer geht für Sie die Frage, was genau in den Napf unserer vierbeinigen Begleiter gelangt und die korrekte Kennzeichnung der Futtermittel über die reine Fürsorge hinaus. Die Welt der Tierfutterindustrie ist nicht nur von flauschigen Familienmitgliedern und treuen Begleitern geprägt, sondern auch von einem komplexen gesetzlichen Regelwerk, das die Werbeaussagen und Kennzeichnungen Ihrer Produkte lenkt.

 

In diesem Blogartikel tauchen wir deshalb ein in die feinen Nuancen zwischen guten und schlechten Werbeaussagen und beleuchten die möglichen Konsequenzen unkorrekter Praktiken, die bei irreführenden Werbeversprechen für Hunde- und Katzenfutterbereich drohen. Ein Thema, das selten richtig eingeschätzt wird. Denn die Konsequenzen sind viel tiefgreifender was zeitlichen Aufwand und die Ausgaben angeht als viele denken mögen.

Kennzeichnung Futtermittel richtig umsetzen

Beispiele für korrekte und irreführende Werbeaussagen

Wir alle kennen das: Auch wenn wir bei vielen Werbeaussagen, die uns täglich begegnen meist nur müde lächeln, können wir uns dennoch nicht völlig davon frei machen, dass wir uns auch oft (unbewusst) auf ihre Richtigkeit verlassen. Zum Schutz der Verbraucher wurde in den letzten Jahren viel getan und Werbeaussagen werden streng kontrolliert. Und Unternehmen, die mit falschen oder irreführenden Aussagen werben, bestraft.

 

Was aber unterscheidet eine gute von einer schlechten, weil irreführenden Werbeaussage?

 

Eigentlich ist es ganz einfach – eine gute Werbeaussage:

  • hat klar und konkret zu sein

  • im Futtermittelbereich hat sie die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Artikel 13 zu erfüllen. Diese schreibt vor, dass Informationen auf Futtermittelkennzeichnungen nicht irreführend sein dürfen.

 

Schauen wir uns drei Beispiele für gut gewählte Werbeaussagen an:

„Mit Himbeeren für eine sommerliche Note",

„Ohne Zusatz von Soja“,

„Reich an Vitamin E“.

Ein Paradebeispiel für schlechte, denn potenziell irreführende Werbeaussagen sind Sätze wie folgende:  "Hypoallergene Rezeptur", „Ideal für Allergiker“ und "Immunbooster".

Diese Aussagen können als irreführend angesehen werden und stehen im Widerspruch zur Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Artikel 13.

Sie sehen: Hier liegt nicht nur die Kunst der Kommunikation, sondern auch die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 im Fokus, die klare Richtlinien für nicht irreführende Informationen auf Futtermittelkennzeichnungen vorgibt.

 

Jetzt könnte man meinen: Ja, gut, ein bisschen Schwund ist immer. Wird schon schiefgehen, was wir so aufs Etikett schreiben. Und manch einer wird in seine Rechnung Strafen einkalkulieren. Dass sie dabei die Tragweite der Auswirkungen auf das eigene Unternehmen unterschätzt haben, merken viele erst hinterher.

 

Konsequenzen unkorrekter Werbeaussagen im Tierfutterbereich

Häufig wird gegen unlauteren Wettbewerb durch gesundheitsbezogene Werbung entweder von der zuständigen Behörde für Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung oder einem Wettbewerber, der rechtliche Schritte durch einen Anwalt einleitet, energisch vorgegangen.

 

Die Behörden handeln dabei mit zügiger Entschlossenheit, denn es steht schlichtweg Kundentäuschung im Raum. Als Konsequenz erhält der Inverkehrbringer eine förmliche Mitteilung mit einer knappen Frist, die oft kaum einzuhalten ist. Dies setzt ihn unter Druck, die beanstandeten Aussagen so schnell wie möglich zu beseitigen.

 

Abgesehen von den Bußgeldern, die auf den Inverkehrbringer zukommen, zieht die Aufdeckung unkorrekter Werbeaussagen eine Vielzahl negativer Konsequenzen nach sich.

 

Mit neuen Etiketten ist es meist nicht getan: Anpassungen des Onlinemarketings

Was viele unterschätzen: Neben Anpassungen und Neudruck von Etiketten und Werbematerialien kommt einiges auf Inverkehrbringer und Tierfutterhersteller zu, gerade wenn Sie Onlinemarketing betreiben.

 

Oft ist es so, dass die gesamte Onlinemarketing-Strategie angepasst werden muss, weil etwa die in den Websitetexten und Blogartikeln verwendeten Keywords (Suchbegriffe) auf Krankheiten abzielen, nach denen die Kunden suchen.

 

Meist muss sogar das Produkt, gewisse für Suchmaschinen optimierte Texte für Blogbeiträge und ähnliches erst einmal entfernt und stark abgeändert oder neu verfasst werden. Der mögliche negative Einfluss auf Google-Rankings ist dabei nicht zu unterschätzen.

Sie verbrennen also nicht nur viel Geld, sondern verlieren auch viel Zeit.  

 

Unterschiede in der Kennzeichnung nach Futtermittelart

Je nach Futtermittelart, gibt es zwar unterschiedliche Etiketten, die Verantwortung ist aber die gleiche: Hier finden Sie die Kennzeichnungspflichten für Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel und Diätfuttermittel im Überblick.

 

  • Einzelfuttermittel: Die Einzelkämpfer unter den Futtermitteln, bestehend aus einer einzigen Zutat. Klarheit ist hier das A und O – Name und Gehalt der deklarierten Bestandteile müssen deutlich angegeben werden.

  • Mischfuttermittel: Eine bunte Mischung aus verschiedenen Zutaten. Die Kennzeichnung muss alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auflisten, dazu kommen der Nährstoffgehalt und der Verwendungszweck.

  • Diätfuttermittel: Speziell für bestimmte Ernährungszwecke entwickelt. Die Kennzeichnung muss den besonderen Ernährungszweck klar erkennen lassen und Informationen zu den speziellen Ernährungseigenschaften des Futtermittels enthalten, die das Futtermittel zur Erfüllung des besonderen Ernährungszwecks geeignet machen.

Hinweis! Bei Diätfuttermitteln dürfen sogar Aussagen über den besonderen Ernährungszweck getroffen werden – ein Privileg, das bei „normalen“ Futtermitteln nicht gegeben ist. Das besagt die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 bei Diätfuttermitteln.

 

Navigieren durch den Dschungel der Vorschriften: Wie Gesetze Tierfutterherstellern den Weg ebnen

Tierfutterhersteller stehen vor einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die ihre tägliche Arbeit beeinflussen. Gerade und vor allem auch, was korrekte Werbeaussagen angeht. Im Folgenden möchte ich Ihnen den Weg durch den rechtlichen Dschungel etwas ebnen. Denn es ist nicht nötig, sich alle Gesetze und Verordnungen umfangreich selbst heraussuchen. Alle relevanten Informationen werden ihnen bereitgestellt, sie müssen nur wissen, wo sie zu finden sind.

 

Hier sind die Quellen, die Sie benötigen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ohne den Überblick zu verlieren:

 

1. Verordnung (EG) Nr. 767/2009 - Artikel 13: Klare Richtlinien für Kennzeichnungen

 

Der Artikel 13 dieser Verordnung ist Ihr Leitfaden für klare, präzise und nicht irreführende Futtermittelkennzeichnungen. Von spezifischen Gesundheitsversprechungen bis zur Gewährleistung von Korrektheit und Nachprüfbarkeit – hier erfahren Sie, wie Sie auf dem Etikett alles richtig machen.

 

2. Kennzeichnungsleitfaden der BMEL: Die Bibel für Futtermittelkennzeichnung

 

Der Leitfaden des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt Ihnen detaillierte Anweisungen zur richtigen Kennzeichnung von Futtermitteln. Alles, was Sie wissen müssen, von den erforderlichen Angaben bis zu den erlaubten Aussagen, finden Sie hier.

 

3. Futtermittelverordnung: Nationale Regelungen im Blick

 

Die Futtermittelverordnung legt nationale Vorschriften fest, unter anderem zur Zulassung und Kennzeichnung von Futtermitteln. Ein unverzichtbares Regelwerk für Tierfutterhersteller, die höchste Standards einhalten möchten.

 

4. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): Sicherheit und Überwachung im Fokus

 

Das LFGB enthält allgemeine Bestimmungen zur Sicherheit und Kennzeichnung von Futtermitteln, einschließlich Vorschriften zu irreführenden Aussagen und zur Überwachung.

Vertrauensvolle Tierfutterwerbung: Die Schlüsselrolle von Rechtskonformität und Kundenbindung

Die Werbung für Tierfutter erfordert eine sorgfältige Betrachtung verschiedener Aspekte. Fehlgeleitete Werbung birgt das Risiko, Ihre Marke nachhaltig zu schädigen und erfordert einen erheblichen Aufwand, sowohl in Bezug auf Zeit als auch finanzielle Ressourcen, die in Online-Marketing investiert werden. Dies kann sich wiederum negativ auf Ihr Ranking auswirken und langwierige Folgen nach sich ziehen.

 

Es ist nicht nur ratsam, sich konsequent an die gesetzlichen Richtlinien zu halten, um rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken. Die klare Gestaltung von Werbeaussagen und Zusicherungen ist entscheidend. Nur durch verständliche und vertrauenswürdige Kommunikation gewährleisten Sie, dass unsere pelzigen Familienmitglieder die Nahrung erhalten, die sie verdienen.

 

Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, wie etwa bei der korrekten Kennzeichnung von Futtermitteln, sondern darum, eine verlässliche Beziehung zu den Kunden aufzubauen und die Bedürfnisse unserer flauschigen Begleiter in den Mittelpunkt zu stellen. In diesem Gleichgewicht liegt der Schlüssel zu einer erfolgreichen und ethischen Werbekampagne für Tierfutter.

 

Gerne unterstütze ich Sie dabei, souverän durch die Vorschriften zu navigieren, um hochwertiges Tierfutter verantwortungsbewusst auf den Markt zu bringen

Lassen Sie uns in Kontakt kommen.

Dr. Melanie Thes

Fachtierärztin für Tierernährung & Diätetik & externe Fachberaterin für Futtermittelunternehmen

08135/ 99 99 855

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